Sie suchen Lösungen, Heilung, neue Wege? Sie haben wichtige oder weitreichende Entscheidungen zu treffen oder befinden sich in einer Sackgasse und kommen nicht weiter?
Ich helfe Ihnen gerne, Ihren eigenen Weg zu finden und zu gehen.
Seit über 20 Jahren stehe ich meinen Kunden in geschäftlichen und privaten Fragen als Coach und Beraterin mit hoher Fachkompetenz und Know-how zur Seite. Meine stark ausgeprägte Intuition ist dabei ein besonderes Hilfsmittel.
Sie werden verblüfft sein über die Treffsicherheit, mit der ich die Zusammenhänge und Stolpersteine Ihrer Themen erkenne. Ich zeige auf, welche Lern- und Entwicklungsprozesse hinter bestehenden Konflikten, Blockaden oder Krankheiten stecken und welche Lösungsmöglichkeiten sich anbieten.
Ziel meiner Arbeit ist es, Sie zu motivieren, limitierende Gedanken und Emotionen zu überwinden und die Herausforderungen des Lebens mit Kraft und Vertrauen wieder anzunehmen.
Rückführung (ohne Hypnose/Trance)
Hier hilft zur Heilung bereits das Erkennen der Situation. Unterstützt wird dies zusätzlich mit Methoden der Matrix-/Quantenheilung.
Metamorphische Methode
Zukunftsblick
Entscheidungshilfen
Was wäre, wenn …
Mögliche Problemlösungen finden
Beratung – wie kann es weiter gehen/was ist zu tun?
Klärung von offenen Themen
Matrix-/Quantenheilung
Energetische Wirbelsäulenaufrichtung
Heilpendeln
Access Bars
Reiki
Anfragen per E-Mail an gabriela(at)rakestraw.de oder telefonisch +49 173 7554753 +49 173 7554753
Meine Behandlungen und Methoden ersetzen keine durch Arzt, Heilpraktiker oder Psychiater unterstützende physio- oder mental-therapeutische Behandlungen. Sie dienen ausschließlich als
geistige und mentale Genesungshilfen sowie der spirituellen Lebensführung.
Laut der aktuellen Rechtsprechung ist geistig-spirituelles Heilen ausdrücklich keine medizinische Behandlung, sondern der Seelsorge oder der Religionsausübung mit dem Ziel der Aktivierung der
Selbstheilungskräfte zuzuordnen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich als Geistheilerin keinerlei Diagnosen erstelle, dass ich kein Arzt oder Heilpraktiker bin, und ich auch nicht als solche auftrete. Ich gebe in keiner Weise
und zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Form Heilungsversprechen ab. Die von mir favorisierten Methoden ersetzen keinen Arztbesuch und auch die Medikamente, die Sie derzeit einnehmen, stimmen Sie
weiterhin mit Ihrem Arzt ab. Bei jeder Beratung weise ich klar und deutlich darauf hin.
Informationen für Patienten
Quelle: Dachverband Geistiges Heilen e.V. www.dgh-ev.de
Rechtliche Rahmenbedingungen für HeilerInnen in Deutschland
Mit der Grundsatzentsceidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass HeilerInnen arbeiten dürfen und dass zum Ausüben geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist.
Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern. Das Heilpraktiker-gesetz findet deswegen keine Anwendung. Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.
Der Heiler ist dafür verantwortlich,
dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt. Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise. Der Heiler hat dabei die Wahl:
Der Aushang kann folgenden Wortlaut haben:
"Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker."
Wenn auch laut Aussage des Bundesverfassungsgerichtes der deutlich sichtbare Aushang dieser Information genügt, so ist doch das vom Klienten unterzeichnete Merkblatt die sicherere Lösung, denn damit lässt sich belegen, dass der Hinweis gegeben worden ist. Dem Aushang an der Wand sieht niemand an, seit wann er dort hängt.
Will ein Heiler Diagnostik in seine Arbeit mit Patienten einbeziehen, ist hierfür nach in Deutschland geltendem Recht in jedem Falle eine Heilpraktikererlaubnis oder eine ärztliche Approbation notwendig.
Das Selbe gilt, wenn HeilerInnen Therapien in ihre Arbeit einbeziehen wollen, die nicht zum geistigen Heilen zählen, wie naturheilkundliche Behandlungen oder ähnliches.
Nach geltendem Recht erlaubt
ist die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker stammt. Der Arzt / Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken.
Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden. Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten. Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein Problem, da er keine medizinische, sondern
seelsorgerische Verantwortung überträgt.
Nach geltendem Recht (ohne Approbation oder HP-Zulassung) verboten sind